Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Aufträge von der Ineko UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Ineko genannt, werden ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden. Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
2. Vertragsgegenstand
Die Ineko führt für den Auftraggeber eine Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung durch. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit für die Dauer dieser Maßnahme.
Art, Umfang und Vergütung der Gesundheitsmaßnahme werden gesondert aufgeführt.
3. Vergütung, Kosten
Die Kosten der geplanten Gesundheitsmaßnahme wurden auf der Basis von bekannten Parametern und der vereinbarten Inhalte kalkuliert. Eine Änderung der Teilnehmerzahl und/oder Inhalte kann unter Umständen zu einer Änderung der Preise führen.
4. Stornierung, Umbuchung
Dieser Vertrag oder einzelne Termine können beidseitig ohne Angaben von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 15 Kalendertagen bis zur nächsten Veranstaltung gekündigt oder verschoben werden. Bei einer Kündigung oder Terminverschiebung bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine weiteren Kosten, abgerechnet werden lediglich alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Sollte eine Kündigung oder Terminverschiebung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ist diese unter folgenden Voraussetzungen wirksam:
Bis 15 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50 % der Kosten
Ab 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % der Kosten
Sollte eine Veranstaltung durch die Ineko abgesagt werden müssen, so besteht Anspruch auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Jedoch maximal bis zum vereinbarten Gesamtpreis. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Ineko übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden.
Wir sind bemüht im Krankheitsfall Ersatz zu finden oder einen Nachholtermin anzubieten.
5. Hygiene Bestimmungen
Personen von denen unmittelbar eine Ansteckungsgefahr ausgeht, dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Des Weiteren verpflichten sich alle Teilnehmer der Gesundheitsmaßnahme die Hygiene Bestimmungen (Details siehe Hygiene-Bestimmungen der Ineko) einzuhalten. Schadensersatzansprüche gegen die Ineko können bei Nicht-Einhaltung nicht geltend gemacht werden. Die Ineko übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden.
6. Verwertungsrechte
Sollten dem Auftraggeber Materialien von der Ineko zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur für die im Rahmen dieses Vertrages durchgeführte Maßnahme eingesetzt werden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Weiterverarbeitung oder Verbreitung, auch auszugsweise, ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.
Sollten dem Auftraggeber Videos zur Verfügung gestellt werden, gelten die aktuellen Video-Lizenzen.
7. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Beauftragung sowie der Durchführung der Gesundheitsmaßnahme werden mitunter persönliche Daten erhoben. Sämtliche von der Ineko erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen zur Durchführung der Maßnahme gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben bzw. an Banken zur Abrechnung.
Die Ineko wird diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen verwerten.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Koblenz.